Durch eine Fördermitgliedschaft oder einen einmaligen Wertschätzungsbeitrag kannst Du unsere ehrenamtlichen Arbeiten und Projekte wirkungsvoll unterstützen!

Unser gemeinnütziger Verein möchte die Bevölkerung von Niedernberg durch Vorträge, Führungen und Ausstellungen für die örtliche Geschichte sensibilisieren. Wir möchten das Bewusstsein zur Heimat wecken und fördern. Für Interessierte haben wir in unseren Räumlichkeiten in der Sandsteinschule eine volkstümliche Sammlung mit historischen Gegenständen aus Niedernberg zusammengetragen.

Desweiteren steht auf unserer Agenda, Niedernbergs Geschichte mit seinen sehenswerten Orten, Denkmälern und Bauten den Bürgern nahe zu bringen. Nachfolgend einige Projekte-Beispiele, welche wir verwirklicht haben:

  • Dorfrundweg Ein Spaziergang durch die historische Ortsgeschichte mit 18 detaillierten Informationstafeln (Infos...)
  • Europäischer Kulturweg Niedernberg mit 21 großen Infotafeln an 15 Standorten. (Infos ...
  • Römische Beschilderung im Ort. Vorschlag für die Gestaltung des Marcellusplatzes
  • Aufstellung einer Reproduktion des Marcellus-Grabsteines.
  • Anbringung der Brunnenmaske nahe der ursprünglichen Fundstelle
  • Abschließbarte Türe am mittelalterlichen Turm (Infos...
  • Aufstellung der Caravaca Kreuze inkl. Beschilderung (Infos...)
  • Saisonal wechselnde Ausstellungen im Wiegehäuschen
  • u.v.m

In unseren seit Jahren allwöchtentlich veröffentlichten Serien geht es um

  • historische Erinnerungen "Was war vor ... Jahren" (bis 12/2023, siehe vorherige News)
  • und um Rätselspaß:

Bis Dezember 2020 galt es Gebrauchsgegenstände und Gerätschaften zu erraten. Von Januar 2021 bis Dezember 2022 lief unser Personenrätsel über Niedernberger "Originale", welche einen hohen Bekanntheitsgrad im Ort erreichten, mit anschließendem, bebilderten Rückblick über diese Persönlichkeiten. Seit Januar 2023 werden Highlightbilder mit einer diesbezüglichen Rätselfrage gezeigt.


All dies ist nur mit großer Leidenschaft und außerordentlichem, kontinuierlichen Engagement zu verwirklichen, die betroffenen Mitglieder stecken dabei viel Herzblut in diese Dinge.

Da unsere finanziellen Mittel recht überschaubar sind (unsere Einnahmemn besthen fast ausschließlich aus den humanen Mitgliedsbeiträgen) und wir noch viele weitere Projekte verwiklichen möchten, freuen wir uns über jegliche Unterstützung! Wenn Du uns per Fördermitgliedschaft helfen möchtest, kannst Du über unseren Vereinsvorsitzenden oder jedes andere Vereinsmitglied gerne Kontakt mit uns aufnehmen. Oder einfach eine Email an die Vorstandschaft senden. 



Der Fördermitgliedsbeitrag beträgt 25 € pro Kalenderjahr,
ein zweites Familienmitglied zahlt die Hälfte des festgesetzten Beitrages. (aktueller Stand 2024)



Einmalige Spenden / Wertschätzungsbeträge können direkt über Paypal getätigt werden. Wir freuen uns auch über kleinste Beträge, sie kommen vom Herzen und unterstützen unsere Arbeiten. Für größere Spenden können wir auch gerne eine Spendenquittung ausstellen.
   

Als Zahlungsempfangsadresse bitte unsere Email " info (AT) geschichtsverein-niedernberg.de " verwenden.
Als Zahlungs-Betreff einfach "Förderbeitrag" eintragen. Vielen Dank für Deine Unterstützung!



Auszug aus unserer Vereinssatzung:


§ 3
Mitgliedschaft

3.1 Mitglied kann jeder werden, der bereit ist, die Zwecke des Vereins auf freiwillige Weise zu unterstützen und zu fördern.

3.2 Eine natürliche Person kann aktives oder förderndes Mitglied, Ehrenmitglied oder Ehrenvorstand sein. Eine juristische Person kann nur ein förderndes Mitglied sein. Auch Ehrenmitglieder und Ehrenvorstände haben neben den aktiven und fördernden Mitgliedern Stimmrecht.

3.3 Die Aufnahme eines aktiven oder eines fördernden Mitgliedes setzt dessen schriftlichen Antrag voraus. Darin hat der Antragsteller zu erklären, ob er als aktives oder als förderndes Mitglied beitreten möchte.

3.4 Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung brauchen die Gründe nicht vorgebracht werden.

3.5 Ehrenmitglieder bzw. Ehrenvorstände werden vom Vorstand mit einfacher Mehrheit ernannt.

3.6 Weder Mitgliedschaft noch Ehrenmitgliedschaft sind übertragbar oder vererblich. Die Ausübung der Mitglieds- oder Ehrenmitgliedsrechte kann nicht einem Anderen überlassen werden.

3.7 Die Mitgliedschaft endet durch
- Tod
- Ausschluss nach § 3.8 bzw. § 5.5 Satz 2
- Austritt nach § 3.9
Die Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorstandschaft endet durch
- Tod
- Ausschluss nach § 3.10

3.8 Schädigt ein Mitglied durch sein Verhalten schuldhaft das Ansehen des Vereins, so ist ihm durch schriftliche Ladung Gelegenheit zur Anhörung durch den Vorstand zu geben. Danach kann es von diesem mit Mehrheitsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist dem Betroffenen unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen. Legt der Betroffene innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch ein, entscheidet die nächste Mitgliederversamm-lung durch Mehrheitsbeschluss.

3.9 Ein Austritt aus dem Verein kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen und muss mindestens 1 Monat vorher schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden.

3.10 Ein Ehrenmitglied und ein Ehrenvorstand können ihre Titel aberkannt bekommen, wenn bekannt wird, dass sie durch ihr Verhalten schuldhaft das Ansehen des Vereins schädigen oder geschädigt haben. Hierbei gilt § 3.8 entsprechend.