Werde Mitglied beim Geschichtsverein Niedernberg!  (Passive Fördermitglieder siehe hier...)

Wir suchen …
Menschen, die mitmachen,
Menschen, die mitfahren,
Menschen, die mitfeiern,
Menschen, die mithelfen,
Menschen, die Lust auf Geschichte haben!
Menschen, die nette Gesellschaft suchen,
da sich manche Projekte und Events nicht alleine verwirklichen lassen.
Und falls du lieber ein passives Mitglied werden möchtest, wir freuen uns auch auf jedes Fördermitglied!  

Wir bieten …
einen kleinen Geschichtsverein,
der sich über jedes neue Mitglied freut!
Keine regelmäßigen Pflichttermine,
sondern eventbezogenes Mitmachen.
Eine recht ansehnliche historische Sammlung
Niedernberger Gebrauchs- und Kulturgegenstände.
Und nette Leute, die gerne wandern, werkeln, singen,
Ferienspiele organisieren und Ausflüge machen.

Falls wir dein Interesse geweckt haben sollten,
du musst nicht sofort eintreten,
auch wenn unser Jahresmitgliedsbeitrag
mit 14,- € wirklich nicht der Rede wert ist.
Du kannst auch einfach mal mitkommen,
wenn wir einen Ausflug machen.
Du kannst dich auch einfach mal dazusetzen,
wenn wir den Backofen anschüren,
oder wenn wior zum Stammtisch einladen.
Du kannst dich auch Radtour oder Wanderung beteiligen.
Im Anschluss an unsere Events setzen wir uns gerne
in gemütlicher Runde zusammen und lassen die Seele baumeln.
Es wäre schön, wenn du demnächst mit dabei bist!
Unsere Events werden regelmäßig hier... sowie unter Vereinsnachrichten im Amtsblatt veröffentlicht.


Wenn Du Interesse an uns findest, kannst Du über unseren Vereinsvorsitzenden oder jedes andere Vereinsmitglied gerne Kontakt mit uns ausnehmen. Oder einfach eine E-Mail an die Vorstandschaft senden.

Wir freuen uns auf Dich!

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 14 € pro Kalenderjahr (aktueller Stand 2022)
das zweite Familienmitglied zahlt die Hälfte des festgesetzten Beitrages. (aktueller Stand 2022)


Auszug aus unserer Vereinssatzung:

§ 3
Mitgliedschaft

3.1 Mitglied kann jeder werden, der bereit ist, die Zwecke des Vereins auf freiwillige Weise zu unterstützen und zu fördern.

3.2 Eine natürliche Person kann aktives oder förderndes Mitglied, Ehrenmitglied oder Ehrenvorstand sein. Eine juristische Person kann nur ein förderndes Mitglied sein. Auch Ehrenmitglieder und Ehrenvorstände haben neben den aktiven und fördernden Mitgliedern Stimmrecht.

3.3 Die Aufnahme eines aktiven oder eines fördernden Mitgliedes setzt dessen schriftlichen Antrag voraus. Darin hat der Antragsteller zu erklären, ob er als aktives oder als förderndes Mitglied beitreten möchte.

3.4 Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung brauchen die Gründe nicht vorgebracht werden.

3.5 Ehrenmitglieder bzw. Ehrenvorstände werden vom Vorstand mit einfacher Mehrheit ernannt.

3.6 Weder Mitgliedschaft noch Ehrenmitgliedschaft sind übertragbar oder vererblich. Die Ausübung der Mitglieds- oder Ehrenmitgliedsrechte kann nicht einem Anderen überlassen werden.

3.7 Die Mitgliedschaft endet durch
- Tod
- Ausschluss nach § 3.8 bzw. § 5.5 Satz 2
- Austritt nach § 3.9
Die Ehrenmitgliedschaft und Ehrenvorstandschaft endet durch
- Tod
- Ausschluss nach § 3.10

3.8 Schädigt ein Mitglied durch sein Verhalten schuldhaft das Ansehen des Vereins, so ist ihm durch schriftliche Ladung Gelegenheit zur Anhörung durch den Vorstand zu geben. Danach kann es von diesem mit Mehrheitsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist dem Betroffenen unter Angabe von Gründen schriftlich mitzuteilen. Legt der Betroffene innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch ein, entscheidet die nächste Mitgliederversamm-lung durch Mehrheitsbeschluss.

3.9 Ein Austritt aus dem Verein kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen und muss mindestens 1 Monat vorher schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden.

3.10 Ein Ehrenmitglied und ein Ehrenvorstand können ihre Titel aberkannt bekommen, wenn bekannt wird, dass sie durch ihr Verhalten schuldhaft das Ansehen des Vereins schädigen oder geschädigt haben. Hierbei gilt § 3.8 entsprechend.